News und Aktuelles aus der Arbeitswelt


Lohnerhöhung im Kollektivvertrag der Metallindustrie
Seit dem 1. Juni 2026 ist die zweite Tranche der Lohnerhöhungen in Kraft, die im Rahmen der im November 2025 unterzeichneten Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags der Metallindustrie vorgesehen sind.
Die Erhöhung stellt eine der drei im Kollektivvertrag vorgesehenen Tranchen dar; weitere Erhöhungen folgen ab dem 1. Juni 2027 und ab dem 1. Juni 2028.

Bonus für junge Arbeitnehmer unter 36 Jahren
Der Jugendbonus für unter 35-Jährige wurde bis zum 31.12.2026 verlängert. Er sieht eine 100%ige Befreiung von den Sozialbeiträgen bei unbefristeten Einstellungen bzw. Umwandlungen in unbefristete Arbeitsverhältnisse vor. Die Befreiung gilt für 24 Monate, mit einem Höchstbetrag von 500,00 € monatlich. Für die Inanspruchnahme der Begünstigung müssen die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein.

Außerordentlicher Gewerkschaftsbeitrag
Der außerordentliche Gewerkschaftsbeitrag ist eine der Neuerungen, die mit der Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags der Metallindustrie eingeführt wurden. Es handelt sich um einen Beitrag von 30,00 €, der ausschließlich von Arbeitnehmern eingefordert wird, die nicht bei FIM-CISL, FIOM-CGIL und UILM-UIL eingeschrieben sind. Der Betrag wird für jedes Jahr der Vertragslaufzeit erhoben: 2026, 2027 und 2028.

Abfertigung (TFR) in die Rentenfonds ab 1. Juli 2026
Gemäß Art. 8 Abs. 8 und 9-bis des GvD Nr. 252/2005 in der durch das Gesetz Nr. 199/2025 reformierten Fassung – für Einstellungen ab dem 1. Juli 2026 – ist vorgesehen, dass bei Arbeitnehmern, die erstmals im Privatsektor eingestellt werden, die fehlende Wahl über die Verwendung der Abfertigung (TFR) innerhalb von 60 Tagen den automatischen Beitritt zum zuständigen Rentenfonds zur Folge hat.