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News und Aktuelles aus der Arbeitswelt

Ein orangefarbenes Papierflugzeug fliegt entlang einer gestrichelten Linie und symbolisiert die Schnelligkeit von Arbeitsnachrichten.
Ein Metallarbeiter mit orangefarbenem Helm und blauem Overall arbeitet an einer Maschine, Symbol für Unternehmenswachstum und Personalmanagement.

Lohnerhöhung im Kollektivvertrag der Metallindustrie

Seit dem 1. Juni 2026 ist die zweite Tranche der Lohnerhöhungen in Kraft, die im Rahmen der im November 2025 unterzeichneten Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags der Metallindustrie vorgesehen sind.
Die Erhöhung stellt eine der drei im Kollektivvertrag vorgesehenen Tranchen dar; weitere Erhöhungen folgen ab dem 1. Juni 2027 und ab dem 1. Juni 2028.

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Lächelnder junger Profi mit Laptop, Symbol für HR-Wachstum und effiziente Arbeitsvermittlung.

Bonus für junge Arbeitnehmer unter 36 Jahren

Der Jugendbonus für unter 35-Jährige wurde bis zum 31.12.2026 verlängert. Er sieht eine 100%ige Befreiung von den Sozialbeiträgen bei unbefristeten Einstellungen bzw. Umwandlungen in unbefristete Arbeitsverhältnisse vor. Die Befreiung gilt für 24 Monate, mit einem Höchstbetrag von 500,00 € monatlich. Für die Inanspruchnahme der Begünstigung müssen die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein.

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Eine Fachkraft von Studio Sette füllt Dokumente aus, ein Symbol für Präzision und Personalmanagement.

Außerordentlicher Gewerkschaftsbeitrag

Der außerordentliche Gewerkschaftsbeitrag ist eine der Neuerungen, die mit der Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags der Metallindustrie eingeführt wurden. Es handelt sich um einen Beitrag von 30,00 €, der ausschließlich von Arbeitnehmern eingefordert wird, die nicht bei FIM-CISL, FIOM-CGIL und UILM-UIL eingeschrieben sind. Der Betrag wird für jedes Jahr der Vertragslaufzeit erhoben: 2026, 2027 und 2028.

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Eine ältere Frau steckt eine Münze in ein Sparschwein, das die Altersvorsorge und Pensionsfonds symbolisiert.

Abfertigung (TFR) in die Rentenfonds ab 1. Juli 2026

Gemäß Art. 8 Abs. 8 und 9-bis des GvD Nr. 252/2005 in der durch das Gesetz Nr. 199/2025 reformierten Fassung – für Einstellungen ab dem 1. Juli 2026 – ist vorgesehen, dass bei Arbeitnehmern, die erstmals im Privatsektor eingestellt werden, die fehlende Wahl über die Verwendung der Abfertigung (TFR) innerhalb von 60 Tagen den automatischen Beitritt zum zuständigen Rentenfonds zur Folge hat.

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